Patientenbesuche wieder möglich
Das Besuchsverbot in den Krankenhäusern Strausberg, Wriezen und Seelow ist zum 1. März 2023 aufgehoben - die Testpflicht entfällt! Des Weiteren gilt...
Sehr geehrte Angehörige,
sehr geehrte Besuchende,
laut gesetzlicher Bestimmung (Infektionsschutzgesetz §28b) dürfen Patientenbesuche nur:
- unter konsequenter FFP2-Maskennutzung erfolgen
Das betrifft auch alle Patienten, die zur Zentralen Notaufnahme müssen und Patienten, die die Sprechstunden im Ambulanzbereich wahrnehmen.
Des Weiteren als hausinterne Regelung gilt:
Diese Regeln gelten vorraussichtlich bis zum 07. April 2023 und haben das Infektionsschutzgesetz als Grundlage.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Team des Krankenhaus Märkisch-Oderland